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Direktvermarktung mit Redispatch 2.0

Sind Sie bereit für Redispatch 2.0?

Die Redispatch-Neuregelung sieht vor, dass ab Oktober 2021 auch Stromerzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 kW (elektrisch) in das Engpassmanagement einbezogen werden. Damit stellt der Gesetzgeber Erzeuger, Vermarkter und Netzbetreiber vor eine echte Herausforderung.
Aber bei aller Komplexität, die im „Redispatch 2.0“ steckt, ist dieser Schritt ein richtiger und wichtiger auf dem Weg zur Vollendung der Energiewende. Er zeigt einmal mehr, dass erneuerbare Energien schon heute auf Augenhöhe mit „herkömmlichen“ Erzeugern angekommen sowie bereit und in der Lage sind, volle Systemverantwortung zu übernehmen, wenn es drauf ankommt.

  • Wir lotsen Sie zuverlässig durch die Komplexitäten des Redispatch 2.0.
  • In Kombination mit der Direktvermarktung übernehmen wir die Rollen EIV (Einsatzverantwortlicher) und BTR (Betreiber) als Full-Service für Sie
  • Wir sorgen mit etablierten Marktpartnerprozessen und einem geschulten Team für Sicherheit auf unbekanntem Terrain.
  • Wir halten alle Energiethemen rund um Ihre erneuerbare Erzeugungsanlage in einer Hand: Redispatch 2.0, Direktvermarktung und auf Wunsch auch eine grüne Reststrombelieferung.
  • Und das Ganze mit maximal transparentem Pricing basierend auf der Leistung Ihrer Anlage (kW).

Gemeinsam für mehr Energiewende
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Die Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen, Speicher und flexibler Verbraucher wächst schneller als der Netzausbau vorankommt. Die Zahl der Eingriffe in das Stromnetz hat sich in den vergangenen 10 Jahren mehr als verzehnfacht.
Künftig liegt die Verantwortung für effizientes und rechtzeitiges Engpassmanagement bei Anlagen- und Verteilnetzbetreibern gemeinsam. Ab dem 01. Oktober 2021 sind alle Neu- und Bestandsanlagen >100 kW verpflichtet, am Redispatch 2.0 teilzunehmen. Die Idee: Neue Marktprozesse und mehr am Einspeisemanagement beteiligte Anlagen ermöglichen dann eine bessere Einschätzung der aktuellen und zukünftigen Netzsituation. Nach der Prämisse „Planen statt korrigieren“ können dann Engpässe bereits im Vorfeld identifiziert und verhindert werden.

Ihre Anlage im Redispatch 2.0
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Ab Oktober 2021 sammeln alle Verteilnetzbetreiber Plan-, Netz- und Wetterdaten, werten diese aus und verbinden die Informationen zu einer Redispatch-Planung für den kommenden Tag. Um das zu gewährleisten, müssen alle Anlagen technisch in der Lage sein, im Fall eines Netzengpasses, abgeregelt bzw. ferngesteuert zu werden. Dazu muss die Fernsteuerbarkeit für den Direktvermarkter wie auch für den VNB gegeben sein. Dies gilt für alle Anlagen nach dem KWKG, Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung und nach dem EEG. Neu geschaffene Rollen, Informationspflichten und Kommunikationsformate sowie der netzbetreibereigene Datenhub Connect+ sorgen dafür, dass die definierten Aufgaben im Rahmen des Redispatch 2.0 effektiv und effizient ausgeführt werden können.

Ihre Aufgaben und Pflichten
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Für Anlagenbetreiber sind kurzfristig einige Entscheidungen zu fällen: Wer vertritt Sie im Redispatch 2.0 als Einsatzverantwortlicher (EIV) und in der Rolle des Betreibers der Anlage (BTR)? Welches Bilanzierungsverfahren soll gewählt werden? Und wie soll die Abrechnung erfolgen? Wie in der Direktvermarktung kommt es hier auf einen verlässlichen und kompetenten Partner an, der Ihnen bei den anstehenden Entscheidungen zu Seite steht. Sind diese Entscheidung einmal gefällt und die Registrierung Ihrer Anlage für das Redispatch 2.0 erfolgt, können Sie sich voll auf uns verlassen und sich beruhigt wieder neuen Themen zuwenden.

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Ihre PV-Anlage in der Direktvermarktung mit EMS

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Ihre KWK-Anlage in der Direktvermarktung mit EMS

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Unser ausführliches Webinar rund um das Thema Redispatch 2.0 am Beispiel von KWK-Anlagen für Sie zum Download

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Unser Servicemodell im Überblick

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Initiale Stammdaten im Redispatch 2.0: Erläuterung spezifischer Begrifflichkeiten

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Das ist jetzt für Sie zu tun: Checkliste für die 1. Schritte ins Redispatch 2.0

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